Solaranlage als Mieter in der Schweiz: Balkonkraftwerk und Alternativen

Sie wohnen zur Miete und möchten trotzdem von Solarstrom profitieren? Das ist möglich! In der Schweiz gibt es mehrere Wege, wie Mieterinnen und Mieter Solarenergie nutzen können: vom Balkonkraftwerk über den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bis hin zu Community-Solar-Projekten. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Ihre Möglichkeiten, die rechtliche Situation und ob sich die Investition lohnt.

Option 1: Balkonkraftwerk (Plug-in-Solar)

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine, steckerfertige Solaranlage, die Sie am Balkongeländer, an der Fassade oder auf der Terrasse montieren. Die Module werden über einen Mikro-Wechselrichter direkt an eine Haushaltssteckdose angeschlossen und speisen Strom direkt in Ihren Stromkreis ein.

Technische Eckdaten

Kosten und ROI

Rechtliche Situation in der Schweiz

Die rechtliche Situation für Stecker-Solaranlagen in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert:

Montage-Optionen

Option 2: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist eine Schweizer Besonderheit, die es Mietern ermöglicht, von einer Solaranlage auf dem Dach ihres Mietshauses zu profitieren. Seit der Revision des Energiegesetzes ist der ZEV gesetzlich verankert (EnG Art. 17-18).

Wie funktioniert ein ZEV?

  1. Der Vermieter (oder eine Energiedienstleistungsfirma) installiert eine Solaranlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses
  2. Alle teilnehmenden Mietparteien bilden einen Zusammenschluss
  3. Ein interner Zähler misst den Verbrauch jeder Wohnung
  4. Der Solarstrom wird intern verteilt – jeder Mieter erhält anteilig Solarstrom
  5. Nur der Reststrom wird aus dem öffentlichen Netz bezogen
  6. Der Solarstrom muss günstiger sein als der normale Netzstromtarif

Vorteile für Mieter

So schlagen Sie Ihrem Vermieter einen ZEV vor

  1. Informieren Sie sich: Berechnen Sie das Potenzial des Dachs mit dem Solar-Rechner
  2. Sammeln Sie Unterstützung: Gewinnen Sie andere Mieter als Befürworter
  3. Erstellen Sie ein Argumentarium: Wertsteigerung der Immobilie, Mieterzufriedenheit, Förderungen, passive Einnahmen für den Vermieter
  4. Schlagen Sie einen Contractor vor: Firmen wie Helion, Solarville oder lokale EVUs übernehmen Planung, Installation und Abrechnung. Der Vermieter muss kein Risiko tragen.

Option 3: Community Solar / Solargenossenschaft

Wenn weder Balkonkraftwerk noch ZEV möglich sind, können Sie über Community-Solar-Projekte in Solarenergie investieren:

Vergleich der Optionen

Tipps für das Gespräch mit dem Vermieter

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk installieren oder einen ZEV anregen möchten, helfen diese Argumente:

  1. Wertsteigerung: Eine Solaranlage steigert den Wert der Immobilie um 3-5%
  2. Mieterzufriedenheit: Günstigerer Strom = zufriedenere Mieter = geringere Fluktuation
  3. Förderungen: Der Vermieter erhält die EIV-Förderung und kann die Kosten von den Steuern abziehen
  4. Contractor-Modell: Kein Risiko und kein Aufwand für den Vermieter, wenn ein Contractor die Anlage finanziert und betreibt
  5. Solarpflicht: Bei grösseren Renovationen oder Dachsanierungen kann ohnehin eine Solarpflicht greifen
  6. Rückstandsfreie Demontage: Beim Balkonkraftwerk versichern Sie dem Vermieter, dass kein Schaden entsteht

Solar-Potenzial Ihres Gebäudes berechnen

Zeigen Sie Ihrem Vermieter, wie viel Potenzial auf dem Dach steckt.

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Fazit: Auch als Mieter können Sie Solar nutzen

Die Zeiten, in denen Solarenergie nur Hausbesitzern vorbehalten war, sind vorbei. Mit einem Balkonkraftwerk für CHF 500-1'200 können Sie als Mieter sofort loslegen und CHF 150-200 pro Jahr sparen. Der ZEV bietet für Mehrfamilienhäuser die beste Lösung mit günstigerem Strom für alle Mieter. Sprechen Sie Ihren Vermieter an – die Argumente für Solar sind überzeugend, und die Contractor-Modelle nehmen dem Vermieter jedes Risiko ab.

Solar für alle – auch für Mieter!

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